Cloud-Risiken erkennen und mit Maßnahmen beherrschen

Cloud-Dienste verlagern Risiken, sie beseitigen sie nicht. Die wichtigsten Risiken betreffen Fehlkonfiguration und Zugriff, Verfügbarkeit und Abhängigkeit, Rechtsrahmen und Datenzugriff durch Dritte sowie Transparenz über den Anbieter. Sie gehören in die Risikobewertung des ISMS und, wenn personenbezogene Daten mit hohem Risiko betroffen sind, in eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO.

Welche Risiken und Maßnahmen sind typisch?

RisikoBeispielMaßnahmen
FehlkonfigurationFreigabe-Link „für alle“ auf einem Ordner mit PersonaldatenSichere Standardeinstellungen, Freigaberichtlinie, regelmäßige Konfigurationsprüfung
KontoübernahmePhishing auf Administratorkonto ohne zweiten FaktorMehr-Faktor-Authentifizierung, getrennte Administratorkonten, Anmeldeüberwachung
Ausfall des AnbietersStörung des Dienstes oder einer RegionVerfügbarkeitszusagen prüfen, Notfallplan, Ausweichverfahren
DatenverlustVersehentliche Löschung, Ransomware über synchronisierte ClientsEigene, unabhängige Sicherung, Aufbewahrungsrichtlinien, Restore-Tests
Abhängigkeit (Lock-in)Proprietäre Formate, hohe WechselkostenExportwege testen, offene Formate, Exit-Strategie
DrittlandzugriffSupport oder Unterauftragsverarbeiter außerhalb des EWRKapitel V DSGVO prüfen, EWR-Speicherung, Zugriffsbeschränkung, eigene Schlüssel
Zugriff durch Behörden anderer StaatenHerausgabeverlangen gegenüber der Konzernmutter des AnbietersTransfer-Folgenabschätzung, Verschlüsselung, Vertragsklauseln zu Behördenanfragen
Fehlende TransparenzAnbieter nutzt Daten für eigene Zwecke oder ändert Bedingungen einseitigVertrag prüfen, Änderungen überwachen, Rechtsgrundlage für eigene Zwecke des Anbieters klären
Schatten-ITFachbereich bucht einen Dienst mit FirmenkreditkarteBeschaffungsregel, Freigabeprozess, Verzeichnis der Cloud-Dienste

Wann ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig?

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist nach Art. 35 DSGVO durchzuführen, wenn eine Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat. Die Cloud-Nutzung allein löst das nicht aus; maßgeblich sind die Daten und Zwecke, etwa Gesundheitsdaten, umfangreiche Überwachung von Beschäftigten oder neue Technologien. Mehr dazu: Datenschutz-Folgenabschätzung auf mgmsys.de.

Wie fließen Cloud-Risiken ins ISMS?

Jeder Cloud-Dienst wird als Wert (Asset) mit Eigentümer erfasst, mit den unterstützten Geschäftsprozessen verknüpft und nach Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit bewertet. Die Maßnahmen aus der Tabelle werden in der Erklärung zur Anwendbarkeit den Anhang-A-Maßnahmen zugeordnet, etwa 5.23 (Cloud-Dienste), 8.13 (Datensicherung) oder 5.15 (Zugangssteuerung). Der BSI-Baustein OPS.2.2 Cloud-Nutzung bietet eine strukturierte Anforderungsliste.

Keine Rechtsberatung. Rechtsstand: 04.11.2026.

Cloud-Risiken im ISMS bewerten und nachverfolgen

Mit dem ISO-27001-Modul von MGMSYS werden Risiken bewertet, Maßnahmen den 93 Annex-A-Controls zugeordnet und in der SoA nachgewiesen. Datenschutzseitig führt das DSGVO-Modul VVT, DSFA und TOM.

ISO 27001 mit MGMSYS Preise und Testzugang

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), EUR-Lex
  2. ISO/IEC 27001:2022 Information security management systems – Requirements (ISO)
  3. BSI: IT-Grundschutz-Kompendium (u. a. Baustein OPS.2.2 Cloud-Nutzung)
  4. BSI: Kriterienkatalog C5 (Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue)
  5. EDSA/EDPB: Empfehlungen 01/2020 zu ergänzenden Maßnahmen bei Übermittlungen